Die richtige Rechtsform finden – Umgründungen mit professioneller Unterstützung
Ein Unternehmen ist schnell gegründet und die passende Rechtsform schnell gefunden.
Irgendwann aber hat Ihr Unternehmen eine Größe erreicht oder sich verändert, sodass es Sinn macht, die gewählte Struktur zu überdenken und gegebenenfalls über einen Rechtsformwechsel oder eine Strukturänderung nachzudenken. Oft steht auch eine Übergabe an die nächste Generation bevor und es ist dabei die bestehende Struktur zu überdenken. Diese Themen sind unternehmens- und steuerrechtlich sehr komplex. Als Spezialisten der tangierten Rechtsbereiche kennen wir jedoch die Fallstricke und Herausforderungen des Umgründungsmanagements.
Die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens hat viel Gründe
Mit der Überführung eines Unternehmens von einer Rechtform in eine andere können viele Ziele erreicht werden. Bei der Wahl einer neuen Rechtsform für Ihr Unternehmen gibt es jedoch viel zu bedenken und zu berücksichtigen. Für diesen komplexen Vorgang gibt es keine Faustregeln. Natürlich liegen häufig steuerliche Aspekte im Fokus, vielfach sind jedoch außersteuerliche Gründe wesentlich wichtiger. Eine Umgründung kann im Raum stehen, wenn, um nur einige zu nennen:
- sich Haftungsfragen in den Vordergrund drängen,
- eine Risikoabsicherung durch Bildung von Tochterunternehmen vorgenommen werden soll,
- kleinere selbstständige Unternehmenseinheiten mehr Flexibilität mit sich bringen,
- im Zuge einer Nachfolgeregelung mit der alten Rechtsform nicht mehr das Auslangen zu finden ist,
- zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet werden sollen,
- eine Betriebsaufspaltung aus betriebswirtschaftlichen Gründen im Raum steht,
- die Kreditwürdigkeit erhöht werden soll.
Wir helfen Ihnen dabei, die für Ihr Unternehmen und die neue Situation passende optimale Unternehmensform zu finden und begleiten Sie durch alle Phasen des Umgründungsprozesses. In der Umsetzung kooperieren wir mit den notwendigen Beratern wie Notaren und Rechtsanwälten.
Arten der Umgründung von Unternehmen
Bei diesem Thema wird zunächst häufig an die Umgründung eines Einzelunternehmens in eine GmbH gedacht, vielmehr versteht man aber darunter die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens. Dabei werden die Vermögensteile auf einen neuen Rechtsträger übertragen: Je nach Art, gehen im Sinne einer Gesamtrechtsnachfolge alle Rechte und Verpflichtungen auf einmal auf die neue Gesellschaft über oder sie müssen einzeln übertragen werden. In jedem Fall sind betriebswirtschaftliche, gesellschafts-und steuerrechtliche Faktoren mitzudenken und auch die gewerberechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Bei Umwandlungen von Unternehmensformen im engeren Sinn unterscheidet man mehrere Arten:
- Einbringung, insbesondere Umgründung eines Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft
- Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft, als errichtende oder verschmelzende Umwandlung
- Verschmelzung mehrerer Kapitalgesellschaften
- Zusammenschluss zu einer Personengesellschaft
- Realteilung einer Personengesellschaft
- Spaltung einer Kapitalgesellschaft, als Aufspaltung oder Abspaltung
Umgründungsbestimmungen sollen die Übertragung und Umstrukturierungen von Unternehmen erleichtern, insbesondere ermöglicht das Umgründungssteuergesetz einen steuerneutralen Übergang und Verlustübertrag. Zudem sind im Zuge jeder dieser Umänderungen zahlreiche formale Vorgaben, Informationspflichten und Schritte zu beachten. Insbesondere sind die Regelungen zum Gläubigerschutz genau einzuhalten. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Umgründungsbilanzen sowie der erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung beim Finanzamt. Natürlich erstellen wir allfällig notwendige Bewertungsgutachten und führen auch - sofern erforderlich - Umgründungsprüfungen durch.
Mit guter Beratung das beste Ergebnis in den nur scheinbar einfachen Fällen
Nicht jeder Rechtsformwechsel stellt eine Umgründung im engeren Sinn dar. Aber auch in diesen Fällen ist es notwendig, sich mit den steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen im Detail zu beschäftigen.
So können sich beim Wechsel zwischen GmbH und AG oder zwischen OG und KG doch zahlreiche Änderungen für die Gesellschaft oder den Gesellschafter ergeben. Die Eintragung in das Firmenbuch oder das Überschreiben von Schwellwerten kann wesentliche Auswirkungen haben. Zudem kann der Wechsel eines Gesellschafters oder die Aufteilung eines Gesellschaftsanteils auf mehrere Personen zu wesentlichen steuerlichen Auswirkungen führen da zB die Klassifizierung von Einkünften als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nur bis zu einer Beteiligung von 25 % möglich ist und bei Überschreiten dieser Grenze die begünstigte Besteuerung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes beispielsweise entfallen. Auch für die Zuordnung im Bereich der Sozialversicherung sind die Beteiligungsverhältnisse maßgeblich.
Eine Umgründung oder Umstrukturierung Ihres Unternehmens hat immer weitreichenden und vielfältige Auswirkungen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, lassen Sie sich auch in diesen Fällen von uns über steuer- und gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserem jahrelangen Know-how zur Seite.