Keine Bilanzerstellung ohne Steuerberater
Als Steuerberater in Wels und Linz erstellen für Sie Ihren Jahresabschluss bzw. Ihre Einnahmen/Ausgabenrechnung nach unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Unsere Bilanzanalyse und Bilanzberatung schließen direkt an Ihr betriebliches Rechnungswesen an. Darauf aufbauend werden alle betrieblichen und privaten Steuererklärungen erstellt.
Beratung ist bei uns Chefsache, so sorgen wir mit der Expertise aus jahrelanger Erfahrung dafür, dass Sie alle bilanzpolitischen Möglichkeiten optimal ausnutzen können. Österreichweit zählen zahlreiche Unternehmen unter anderem im Bereich des Bau- und Baunebengewerbes – vom Einzelabschluss bis zum kleinen Konzernabschluss – zu unseren Klienten. Unser umfassender Service und unser Consulting auf Augenhöhe werden besonders von eigentümergeführten Familien- und Handwerksbetrieben geschätzt.
Bilanzerstellung und – veröffentlichung sind genau geregelt
Die Bilanz ist eine komplexe Darstellung der Geschäftsvorfälle in einem Unternehmen, die auf den Ergebnissen der doppelten Buchführung fußen.
Eine Bilanz ist:
- immer der Abschluss des Wirtschaftsjahres, also der Jahresabschluss
- eine vollständige Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden, dabei müssen Vermögen und Kapital einander entsprechen, also eine GuV
- die Gliederung in Aktiva und Passiva
Die Aufgabe des Jahresabschlusses ist es, Nachweise über Beschaffenheit und die Entwicklung des Unternehmens zu liefern. Es werden der Unternehmenserfolg, die Höhe des Anlage- und Umlaufvermögens, der Aufbau des Kapitalvermögens und die Liquidität transparent dargestellt. So hat dieser also neben einer Dokumentationsfunktion auch eine Gewinnermittlungsfunktion und eine Informationsfunktion.
Nicht jedes Unternehmen ist bilanzierungspflichtig, aber fast jedes Unternehmen muss einen Jahresabschluss erstellen.
So genügt es bei einem Freiberuflichen und dem Einzelkaufmann unter einer gewissen Größenordnung, Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Abschluss des Jahres gegenüber zu stellen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind zahlreiche Regelungen nach dem UGB einzuhalten, die für buchführungspflichtige Unternehmen gelten. Diese dienen in erster Linie dem Schutz der Gläubiger. Der Jahresabschluss wird ebenso für alle erstellt, die ein Interesse an der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben. Zusätzlich ist der Jahresabschluss auch Grundlage von Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften bzw. Basis für die Gewinnverteilung bei Personengesellschaften. Weiters leiten sich die steuerlichen Bemessungsgrundlagen aus dem Jahresabschluss ab. Auch Lieferanten, Gläubiger, Vorstände und Mitarbeiter haben Interesse, über die Ertragslage Bescheid zu wissen. Kapitalgesellschaften sind der Offenlegungspflicht unterworfen. Mittlere und große müssen den, vom Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss im Firmenbuch veröffentlichen.
Die Bilanzbesprechung bzw. Jahresabschlussbesprechung stellt die Weichen für das neue Geschäftsjahr
Jedoch nicht nur die korrekte Erstellung des Jahresabschlusses Ihres Unternehmens zählt zu unseren Leistungen. Auf eine gründliche betriebswirtschaftliche Analyse folgen die Festlegung und der Einsatz optimaler bilanzpolitischer Mittel, um Spielräume bestmöglich ausnutzen zu können. Je nach Ihren betriebswirtschaftlichen Zielen ergeben sich unterschiedliche Schwerpunkte; für den einen ist die Reduktion der Steuerbelastung die oberste Prämisse, für den anderen ist das Ziel ein möglichst periodengerechter Ergebnisausweis. Von der Buchführungspflicht befreite Unternehmen, z.B. Freiberufler wie Ärzte oder Architekten, haben nicht den permanenten Überblick über Ihre Ausgaben und Einnahmen und sind besonders auf die genaue Analyse Ihrer Jahresabschlusszahlen angewiesen. Die Analysemöglichkeit hängt natürlich von der Qualität der Daten aus der laufenden Buchhaltung ab, liegen die Daten monatsweise vor, so sind natürlich vielfältige Periodenauswertungen möglich. Durch die Analyse werden nicht nur Schwachstellen aufgedeckt, sondern dieser Jahresvergleich ist auch die Entscheidungsgrundlage für zukünftige Maßnahmen und Strategien zur Optimierung Ihrer steuerlichen Situation.
Im Zuge der ausführlichen Erläuterung der erstellten Bilanzpositionen erörtern wir mit Ihnen Ihre Zukunftspläne und bringen dabei unser Know-how als Unternehmensberater ein. Zur Unterstützung Ihrer zukünftigen Projekte bereiten wir auch die notwendigen Unterlagen für Finanzierungsgespräche bei Ihrer Bank entsprechend auf und begleiten Sie.
Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erstellen dient Ihrem Unternehmenserfolg
Die Auswertung der Unternehmensdaten der Buchhaltung sorgt bei kleineren und mittleren Betrieben für Transparenz der Erlössituation und liefert betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Für größere Unternehmen, die einer Buchführungspflicht unterliegen, ist eine monatliche BWA sinnvoll, kann man doch so zeitnah Aufwendungen und Erlöse gegenüberstellen und hat damit die Möglichkeit, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einschätzen zu können. Als Steuerberater in Wels und Linz unterstützen wir Sie bei der Interpretation der Kennzahlen, um immer eine maximale Steueroptimierung gewährleisten zu können. Das Steuerrecht ist geprägt von Komplexität und laufenden Änderungen. Um also immer aktuell zu sein, wenden Sie sich bitte an uns. Als Experten auf diesem Fachgebiet betreuen wir Sie kompetent und verlässlich in allen steuerrechtlichen Belangen. Natürlich vertreten wir Sie auch verlässlich im Rahmen von abgabenbehördlichen Prüfungen.