Wirtschaftsprüfer – mehr als die Überprüfung des Jahresabschlusses

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Wirtschaftsprüfung nach national und international anerkannten Prüfungsgrundsätzen.
Neben Pflichtprüfungen führen wir ebenso freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen sowie Sonderprüfungen (z.B. bei Umgründungen) durch. Unsere unabhängige Prüfung dient einerseits der Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und soll andererseits der Geschäftsführung des geprüften Unternehmens Zusatznutzen bringen.

Wirtschaftsprüfer haben viele Aufgaben

Neben den verschiedenen Prüfmethoden – von der rechnerischen Überprüfung bis hin zur Belegüberprüfung – wird bei der Prüfungstechnik ein wesentliches Augenmerk auf den Einsatz technisch-organisatorischer Hilfsmittel gelegt. Die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer umfasst generell:

  • Prüfung der Einhaltung von Gesetzen und Satzung
  • Prüfung, ob die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bzw. die Bilanzierungsgrundsätze eingehalten worden sind
  • Prüfung des internen Kontrollsystems
  • Prüfung von Bestandsnachweisen, wie z.B. durch Teilnahme an der Inventur

Verschiedene Prüfungshandlungen werden auf die unterschiedlichen Bereiche angewendet. Das Ziel ist ein umfassender Soll-Ist-Vergleich, der eine Urteilsbildung ermöglicht. Die Prüfarbeit eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüferin ist eine hochkomplexe Dienst- und Beratungsleistung. Diese Tätigkeit umfasst neben der Prüfung des Jahresabschlusses und verschiedenen unternehmensrechtlichen notwendigen Sonderprüfungen bei Umgründungen auch den Nachweis der Kreditwürdigkeit, die Prüfung von Prospekten und die Überprüfung des Compliance Management Systems. Die Digitalisierung erfordert es, immer am aktuellen Stand zu bleiben. Cloud Computing, Datenanalyse und Robotics haben nicht nur große Auswirkungen auf die Geschäftswelt, sondern sind eine Herausforderung, der wir uns gerne stellen.

Die gesetzliche Prüfungspflicht des Jahresabschlusses

Wer ein Unternehmen verstehen will, muss auch das Geschäftsmodell verstehen – und dafür braucht es Know-how. Wirtschaftsprüfer haben die Expertise und sind mit der generellen Unternehmenspraxis vertraut, sodass sie im Prüfungsfall feststellen können, ob der Finanzbericht eines Unternehmens oder Vereins den gesetzlichen, gesellschaftsvertraglichen bzw. statutarischen Regelungen entspricht.
In vielen Fällen ist die Beiziehung eines Wirtschaftsprüfers gesetzlich vorgeschrieben.
Der Jahres- oder Konzernabschluss von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften, großen Vereinen und Privatstiftungen ist einem Wirtschaftsprüfer vorzulegen, der unter anderem prüft, ob:

  • dieser formal und inhaltlich korrekt ist,
  • alle rechtlichen Regelungen, die für dieses Unternehmen gelten, eingehalten wurden,
  • darin die Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation korrekt dargestellt wurde.

Am Ende der Prüfung erstellt der Wirtschaftsprüfer einen Prüfbericht und erteilt im Normalfall einen Bestätigungsvermerk.
Diese unabhängige Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer unterstützt Gesellschafter und Aufsichtsrat in ihren Überwachungsaufgaben und auch die Öffentlichkeit, Lieferanten und Kunden können somit in die Richtigkeit der Rechnungslegung vertrauen. Selbst Steuerberatungskanzleien vertrauen unserer Expertise als Wirtschaftsprüfer und legen die Prüfung der Abschlüsse ihrer prüfungspflichtigen Klienten in unsere Verantwortung.

Die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses bringt dem Unternehmen Vorteile

In vielen Fällen haben auch nicht prüfungspflichtige Unternehmen Interesse an einer
Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer. Der Jahresabschluss hat ja nicht nur die zahlenmäßige Richtigkeit als Ziel, sondern dient auch der Revision der Effektivität und Effizienz interner Kontrollsysteme der Unternehmensführung. Zusätzliche Vorteile einer freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses sind:

  • Die Überprüfung stellt für die Unternehmensvertreter eine Absicherung dar.
  • Durch die Einschaltung eines außenstehenden Fachmannes werden Fehler und Malversationen aufgedeckt, die sonst verborgen geblieben wären.
  • Ein geprüfter Jahresabschluss hat mehr Gewicht bei Investoren und Gläubigern.
  • Die Analyse des Wirtschaftsprüfers zeigt Schwachstellen auf und liefert so Anregungen für die Unternehmensführung.

Sonderprüfungen –aus gesetzlicher oder ökonomischer Sicht geboten

Zeitlich unregelmäßig wiederkehrende sowie einmalig stattfindende Sonderprüfungen sind teils gesetzlich vorgeschrieben oder gesetzlich vorgesehen.
Für Neugründungen, Nachgründungen und Kapitalerhöhungen mittels Sacheinlagen etwa nach dem AktG, GmbHG oder nach dem Genossenschaftsgesetz und auch bei manchen Umgründungen sind Sonderprüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es gesetzlich vorgesehene Sonderprüfungen, die immer dann durchgeführt werden, wenn ein bestimmter Tatbestand verwirklicht ist und eine Überprüfung zudem von den dazu gesetzlich ermächtigten Organen verlangt wird.
Freiwillige Sonderprüfungen werden vom Prüfungsinteressierten initiiert, am häufigsten werden die Kreditwürdigkeits- oder Unterschlagungsprüfungen genannt. Durch die Verwendung von künstlicher Intelligenz zur Überprüfung der Zahlen und Umsätze fallen Unregelmäßigkeiten sehr schnell auf. Die genaue Überprüfung bis ins kleinste Detail verifiziert oder falsifiziert den ersten Verdacht.

Qualitätssicherungsprüfungen

Abschlussprüfer müssen sich in Österreich in einem fixen Intervall einer Qualitätssicherungsprüfung unterziehen. Wir führen diese Prüfungen für Kollegen gerne durch. In diesem Rahmen werden alle gesetzliche Regelungen zur Qualitätssicherung eines Abschlussprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft, welche im Zusammenhang mit Abschlussprüfungen stehen, überprüft.